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  • Musik | Audio

Tonstudio mit interkulturellem Austausch

Ort: Köln
Zeitraum: Herbstferien 2024

Zu Beginn ist das Ziel die Einarbeitung in die kreative Gestaltung (Songwriting, Komposition) und die technische Seite der Studioarbeit (Mikrofone, Musiksoftware, etc.). Es werden erste kurze Ideen ausprobiert und produktionstechnisch umgesetzt, um ein Gefühl für den Prozess zu kriegen.

In den folgendne Tagen wird den Teilnehmenden die Möglichkeit gegeben, sich mit unserer Hilfe gestalterisch auszuleben und diverse Ideen auszuprobieren.

So entstehen vielleicht schon die ersten Ideen für einen gemeinsamen Song.

Es soll auch die Möglichkeit geboten werden, mitgebrachte Songs im Workshop zu realisieren und aufzunehmen.

Die Ergebnisse können den Teilnehmenden z.B. als Referenz bei Bewerbungen dienen. Wir wollen den Teilnehmenden zudem anbieten, in der Schlussphase des Workshops ein kleines Musikvideo mit möglichst geringem Aufwand zu drehen und ggf. auch zu schneiden.

Die Teilnehmer*innen erhalten Einblicke in folgende Themenbereiche:

– Tontechnik (Mikrofonie, Computertechnik, Audiotechnik)

– das Spielen von Instrumenten

– Einblicke in die Musikbranche/Arbeitswelt

– interkulturelle Zusammenarbeit

– projektbezogenes Arbeiten

– Aussicht auf ein anschließendes Praktikum im Tonstudio.

Aktuelle Beiträge.

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Zur Beachtung! Die LAG ABK hat in ihrer Satzung das Ziel formuliert „insbesondere die Kinder- und Jugendbildung in kulturellen Bereichen in Nordrhein-Westfalen zu fördern”. Um möglichst viele Kinder und Jugendliche daran teilhaben zu lassen, möchten wir über die uns zur Verfügung stehenden Landesmittel hinaus Projekte finanzieren.
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In der Zusammenarbeit mit uns ist die Bereitschaft, für diese Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Sinne unseres Vereinszwecks einen finanziellen Beitrag zu leisten, wünschenswert. Zudem werden nicht alle notwendigen Ausgaben unserer Arbeit (z.B. Versicherung unserer Veranstaltungen) durch die Zuwendung des Landes abgedeckt. Auch dafür werden diese Mittel im Sinne unserer Satzung verwendet. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Wie stellen Spenden- oder andere Belege dafür aus. Beitrag für die kulturelle Jugendarbeit im Sinne der Satzung der LAG ABK: Gefördert werden können nur Veranstaltungen der kulturellen Jugendarbeit, die den Richtlinien des Landesjugendplans entsprechen. Diese Richtlinien können bei der LAG angefordert werden.

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