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Kulturelle
Jugendarbeit

Mit unseren Projekten wollen wir Kinder und Jugendliche dabei unterstützen, ihr Selbstbewusstsein zu stärken, soziale Kontakte zu knüpfen, an der Gesellschaft teilzuhaben und ihre Kreativität zu entfalten. Die mit uns kooperierenden Referent*innen, Lehrer*innen, Sozialarbeiter*innen und viele andere Beteiligte verfolgen diese Ziele gemeinsam mit uns. Die Kreativität, die Ressourcen und das Engagement dieser Menschen bringen wir zusammen, um Entfaltungsmöglichkeiten für junge Menschen zu eröffnen.

KULTURELLE PROJEKTE IN GANZ NRW

Unsere Arbeit nach dem Kinder- und Jugendförderplan NRW

Die Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Bildung Kultur macht Jugendarbeit mit künstlerischen Methoden. Jedes Jahr setzt sie etwa 120 Projekte in ganz NRW für Kinder und Jugendliche in unterschiedlichen Lebens- und Benachteiligungslagen um.

Engagement für Kinder und Jugendliche – seit mehr als 70 Jahren

Die Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Bildung Kultur NRW e.V. mit Sitz in Bochum verwirklicht seit 1951 gemeinsam mit Kooperationspartner*innen und Künstler*innen aller Sparten Projekte für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 21 Jahren. Sie finden im gesamten Bundesland Nordrhein-Westfalen statt: in den Großstädten des Ruhrgebiets, in mittelgroßen und kleineren Städten ebenso wie auf dem Land; in Aachen, Bornheim, Münster, Höxter und Attendorn – in allen Himmelsrichtungen des heterogenen und facettenreichen Landes. Seit jeher konzentrieren wir uns hierbei vor allem auf junge Menschen, deren soziale Hintergründe schwierig und von Armut, Fluchterfahrung oder anderen benachteiligenden Lebensumständen geprägt sind. Besonders an ihren Bedarfen und Erfahrungen richtet die LAG ABK ihre Programme aus. Dafür ermitteln unsere Bildungsreferent*innen gemeinsam mit den Kooperationspartner*innen, welche Voraussetzungen, Wünsche und Notwendigkeiten es vor Ort gibt, um passgenau ein gemeinsames Projekt zu entwickeln.

Formate

Praxisfelder

Die LAG ABK veranstaltet hauptsächlich Projekte für Kinder und Jugendliche, dabei gilt unser besonderes Augenmerk jungen Menschen in besonderen Lebens- und Benachteiligungslagen.

Praxisfelder

Die LAG ABK veranstaltet hauptsächlich Projekte für Kinder und Jugendliche, dabei gilt unser besonderes Augenmerk jungen Menschen in besonderen Lebens- und Benachteiligungslagen. Die Projekte können in jeder künstlerischen Sparte angesiedelt sein. Nach Absprache mit den Kooperationspartner*innen bieten wir Formate an, die zeitlich und inhaltlich den Wünschen der Kinder und Jugendlichen entsprechen. So gibt es anderthalbstündige Schnupperworkshops genauso wie Ferienprojekte über eine Woche oder über ein Kalenderjahr fortlaufende Veranstaltungen. Referent*innen und Multiplikator*innen bekommen in unseren Fortbildungen Know-how, um kulturelle Jugendarbeit versiert, kreativ und sicher durchführen zu können.

Zielgruppen

Teilnehmer*innen

Über 90% unserer Projekte im Bereich kulturelle Bildung richten sich an Kinder und Jugendliche in besonderen Lebens- und Benachteiligungslagen

Teilnehmer*innen

Über 90% unserer Projekte im Bereich kulturelle Bildung richten sich an Kinder und Jugendliche in besonderen Lebens- und Benachteiligungslagen, wie

  • Kinder und Jugendliche in (sozial) schwierigen Zusammenhängen,
  • Kinder und Jugendlichen in besonderen Lebenslagen wie z.B. mit Psychiatrieerfahrungen oder im Übergang in die Arbeitswelt,
  • junge geflüchtete Menschen,
  • Kinder und Jugendliche im ländlichen Raum (hier besonders OWL),
  • junge Menschen mit queeren Identitäten,
  • Kinder und Jugendliche mit Behinderung.

Etwas über ein Drittel unserer Veranstaltungen findet in Kooperation mit Berufsschulen statt. Besonders in den sogenannten „Berufsgrundschuljahren“ finden sich (bildungs-)benachteiligte Jugendliche, die Unterstützung in der besonderen Phase des Übergangs ins Berufsleben benötigen.

Spartenübergreifende Projekte

Erfahrungshorizonte

Dadurch, dass wir Projekte in allen künstlerischen Sparten anbieten, ist es uns möglich, junge Menschen bei ihren Interessen abzuholen und gleichzeitig ihr Erfahrungsfeld zu erweitern.

Erfahrungshorizonte

Dadurch, dass wir Projekte in allen künstlerischen Sparten anbieten, ist es uns möglich, junge Menschen bei ihren Interessen abzuholen und gleichzeitig ihr Erfahrungsfeld zu erweitern, indem wir z.B. Jugendliche, die sich erstmal nur für HipHop interessieren, nach einer Weile auch für Theater begeistern können. Unsere Veranstaltungen können die Wünsche, Ängste, Interessen und Probleme junger Menschen bedarfsorientiert aufgreifen.

Projektportfolio

Unsere Projekte

Wir setzen jedes Jahr über 100 Projekte aller Kunstsparten für Kinder und Jugendliche um. Hier erhalten Sie einen Einblick.

Projekt-Portfolio
KREATIVRÄUME FÜR JUNGE MENSCHEN SCHAFFEN

Ihr Projekt bei der LAG ABK

Sie sind Referent*in der LAG ABK oder möchten es werden? Hier erfahren Sie die Modalitäten und Voraussetzungen für unsere Zusammenarbeit und die Durchführung unserer gemeinsamen Projekte.

Projekte machen

Aktuelles

Jetzt Kontakt aufnehmen.

Sie haben Fragen zu unseren Projekten der kulturellen Jugendarbeit, wünschen Beratung oder eine Information? Kontaktieren Sie uns gern!

FAQ

Häufig gestellte Fragen zu Projektantrag und -abwicklung

Welche Verpflichtungen bestehen zur Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses und zur Teilnahme an einer PSG-Fortbildung?
  •  Für Menschen, die in der kulturellen Jugendarbeit tätig sind und in unmittelbarem Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, ist das Vorhandensein des erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes Pflicht. Dies gilt für alle Referent*innen und Helfer*innen inkl. ehrenamtlich tätiger Personen.
  • Im Falle eines spontanen oder kurzfristigen Einsatzes freiwilliger Helfer*innen benötigen wir von diesen lediglich die händisch unterschriebene Selbstverpflichtungserklärung, mit der sich die spontanen oder kurzfristigen Helfer*innen dem Jugendschutz verpflichten.
  •  Das erweiterte Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt der erstmaligen Einsichtnahme durch uns nicht älter als drei Monate sein.
  •  Mindestens alle fünf Jahre ist eine erneute Einsichtnahme erforderlich.
  •  I.d. Regel muss das Original vor Beginn des Projektes zur Einsicht vorliegen. Ausnahmen hiervon sind nur in begründeten Fällen möglich und vor Projektstart direkt mit der LAG ABK abzustimmen.
  •  Die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses kann in Präsenz oder per Videochat zu einem vereinbarten Termin stattfinden.
  •  Zur Beantragung des Führungszeugnisses erhalten Sie von uns ein entsprechendes Formular für die Behörden.
  •  Wir übernehmen die für die Ausstellung anfallende Gebühr. Bitte legen Sie den originalen Beleg Ihrer Sachkostenabrechnung bei.
  •  Die Teilnahme an einer Fortbildung zum Thema Prävention (sexualisierter) Gewalt ist alle drei Jahre verpflichtend. Haben Sie noch keine Fortbildung belegt, so ist diese innerhalb von 6 Monaten nachzuweisen. Alternativ kann auch in Form einer entsprechenden Bescheinigung die Teilnahme an einer gleichwertigen Fortbildung bei einem anderen Träger nachgewiesen werden. Hierzu finden Sie ein Formular im Downloadbereich.
Wer muss ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen?
Warum muss ich (zusätzlich) jedes Jahr eine Verpflichtungserklärung abgeben?
Wann muss ich welche Dokumente und Unterlagen einreichen?
Kann ich die Unterlagen auch digital schicken? Akzeptiert die LAG ABK digitale Unterschriften?
Wie läuft die Abrechnung bei mehreren am Projekt beteiligten Referent*innen ab?
Wann und wie bekomme ich Rückmeldung, ob mein Projektantrag angenommen wurde?
Welche Formalia muss ich für Flyer und sonstige Hinweise auf mein Projekt beachten?
Warum ist die LAG ABK auf Spenden für die kulturelle Jugendarbeit angewiesen? Bekomme ich eine Spendenquittung für meine Spende?
Was passiert, wenn nicht alle Teilnehmer*innen den Fragebogen ausgefüllt haben?
Was tue ich, wenn die Teilnahmelisten nicht vollständig oder verlorengegangen sind?
Welche Bedingungen sind für die Umsetzung eines Projektes zu erfüllen?
Wie kann ich die Umsetzung eines Projektes für die LAG ABK beantragen?
Kann ich zu jedem Projekttermin die gleiche Teilnahmeliste auslegen?
Welche Daten in den Projekten benötigt die LAG ABK von ihren Referent*innen und Helfer*innen? (Wofür?)
Kann ich angekündigte Projekttermine verschieben?
Wie kann ich mich für die PSG-Fortbildung anmelden?
Kann ich weitere Ausdrucke meiner Dokumente bei der LAG ABK bestellen? Oder die Druckkosten abrechnen?
Fortbildungsanmeldung

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Wir freuen uns über Ihr Interesse. Bitte geben Sie nachfolgend Ihre Daten an. Wir melden uns zeitnah zurück.

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Ihr Projekt bei der LAG ABK

Projektwunschformular

Sie möchten gemeinsam mit uns ein Projekt realisieren? Bis zum 15. November des laufenden Jahres können Sie uns über dieses Formular Ihren Projektwunsch für das kommende Jahr einreichen.

Projektwunschformular

TT Punkt MM Punkt JJJJ
Zur Beachtung! Die LAG ABK hat in ihrer Satzung das Ziel formuliert „insbesondere die Kinder- und Jugendbildung in kulturellen Bereichen in Nordrhein-Westfalen zu fördern”. Um möglichst viele Kinder und Jugendliche daran teilhaben zu lassen, möchten wir über die uns zur Verfügung stehenden Landesmittel hinaus Projekte finanzieren.
Mehr anzeigen

In der Zusammenarbeit mit uns ist die Bereitschaft, für diese Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Sinne unseres Vereinszwecks einen finanziellen Beitrag zu leisten, wünschenswert. Zudem werden nicht alle notwendigen Ausgaben unserer Arbeit (z.B. Versicherung unserer Veranstaltungen) durch die Zuwendung des Landes abgedeckt. Auch dafür werden diese Mittel im Sinne unserer Satzung verwendet. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Wie stellen Spenden- oder andere Belege dafür aus. Beitrag für die kulturelle Jugendarbeit im Sinne der Satzung der LAG ABK: Gefördert werden können nur Veranstaltungen der kulturellen Jugendarbeit, die den Richtlinien des Landesjugendplans entsprechen. Diese Richtlinien können bei der LAG angefordert werden.

Lesestoff: Reflexionen unserer kulturellen Jugendarbeit!
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