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Unsere Fortbildungen & Veranstaltungen

Grenzen setzen, Sicherheit schaffen: Prävention sexualisierter Gewalt in der kulturellen Jugendarbeit

Datum: 29. Oktober 2024, 10:00 – 12:30 Uhr

Ort: Digital. Referent: Lukas Röwekamp

Die eigenen Grenzen und die des Gegenübers erkennen, kommunizieren und wahren zu können, ist ein wichtiger Bestandteil unserer Präventionsarbeit. Mehr Informationen finden Sie unter »Aktuelles«.

Grenzen setzen, Sicherheit schaffen: Prävention sexualisierter Gewalt in der kulturellen Jugendarbeit

Datum: 25. November 2024, 17:00 – 19:30 Uhr

Ort: Digital. Referent: Lukas Röwekamp

Die eigenen Grenzen und die des Gegenübers erkennen, kommunizieren und wahren zu können, ist ein wichtiger Bestandteil unserer Präventionsarbeit. Mehr Informationen finden Sie unter »Aktuelles«.

Grenzen setzen, Sicherheit schaffen: Prävention sexualisierter Gewalt in der kulturellen Jugendarbeit

Datum: 11. Dezember 2024, 10:00 – 12:30 Uhr

Ort: Digital. Referent: Lukas Röwekamp

Die eigenen Grenzen und die des Gegenübers erkennen, kommunizieren und wahren zu können, ist ein wichtiger Bestandteil unserer Präventionsarbeit. Mehr Informationen finden Sie unter »Aktuelles«.

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Ihr Projekt bei der LAG ABK

Projektwunschformular

Sie möchten gemeinsam mit uns ein Projekt realisieren? Bis zum 15. November des laufenden Jahres können Sie uns über dieses Formular Ihren Projektwunsch für das kommende Jahr einreichen.

Projektwunschformular

TT Punkt MM Punkt JJJJ
Zur Beachtung! Die LAG ABK hat in ihrer Satzung das Ziel formuliert „insbesondere die Kinder- und Jugendbildung in kulturellen Bereichen in Nordrhein-Westfalen zu fördern”. Um möglichst viele Kinder und Jugendliche daran teilhaben zu lassen, möchten wir über die uns zur Verfügung stehenden Landesmittel hinaus Projekte finanzieren.
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In der Zusammenarbeit mit uns ist die Bereitschaft, für diese Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Sinne unseres Vereinszwecks einen finanziellen Beitrag zu leisten, wünschenswert. Zudem werden nicht alle notwendigen Ausgaben unserer Arbeit (z.B. Versicherung unserer Veranstaltungen) durch die Zuwendung des Landes abgedeckt. Auch dafür werden diese Mittel im Sinne unserer Satzung verwendet. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Wie stellen Spenden- oder andere Belege dafür aus. Beitrag für die kulturelle Jugendarbeit im Sinne der Satzung der LAG ABK: Gefördert werden können nur Veranstaltungen der kulturellen Jugendarbeit, die den Richtlinien des Landesjugendplans entsprechen. Diese Richtlinien können bei der LAG angefordert werden.

Lesestoff: Reflexionen unserer kulturellen Jugendarbeit!
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