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Aktuelle Stellenangebote

Arbeiten Sie mit uns für junge Menschen in der kulturellen Jugendarbeit und in den Freiwilligendiensten in Kultur und Bildung.

Derzeit haben wir keine offenen Stellen zu besetzen.

Im Bereich der kulturellen Jugendarbeit sind wir regelmäßig auf der Suche nach qualifizierten Referent*innen, die kreative, kulturelle oder künstlerische Projekte mit Kindern und Jugendlichen durchführen.

Auch im Bereich der Freiwilligendienste suchen wir fortlaufend Workshopleiter*innen, die Bildungstage gestalten und ihre fachlichen oder kreativen Angebote im Rahmen unserer Seminararbeit einbringen möchten.

Wenn Sie Interesse an einer Zusammenarbeit haben und Ihre Kompetenzen in einem unserer Arbeitsbereiche einbringen möchten, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme und eine aussagekräftige Initiativbewerbung.

Für den Bereich der kulturellen Jugendarbeit kontaktieren sie bitte heese@lag-abk.de

Für den Bereich Freiwilligendienste kontaktieren Sie bitte auner@fsjkultur.nrw
Fortbildungsanmeldung

Fortbildungsanmeldung

Wir freuen uns über Ihr Interesse. Bitte geben Sie nachfolgend Ihre Daten an. Wir melden uns zeitnah zurück.

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Referent:innen unserer LAG sowie der anderen LAGen NRWs können sich für unsere Fortbildungen anmelden. Andere Referent:innen schreiben uns bitte zusätzlich zur Anmeldung eine Mail an info@lag-abk.de, in der sie angeben, warum sie an unserer Fortbildung teilnehmen möchten. Vielen Dank!
Ihr Projekt bei der LAG ABK

Projektwunschformular

Sie möchten gemeinsam mit uns ein Projekt realisieren? Bis zum 15. November des laufenden Jahres können Sie uns über dieses Formular Ihren Projektwunsch für das kommende Jahr einreichen.

Projektwunschformular

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Zur Beachtung! Die LAG ABK hat in ihrer Satzung das Ziel formuliert „insbesondere die Kinder- und Jugendbildung in kulturellen Bereichen in Nordrhein-Westfalen zu fördern”. Um möglichst viele Kinder und Jugendliche daran teilhaben zu lassen, möchten wir über die uns zur Verfügung stehenden Landesmittel hinaus Projekte finanzieren.
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In der Zusammenarbeit mit uns ist die Bereitschaft, für diese Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Sinne unseres Vereinszwecks einen finanziellen Beitrag zu leisten, wünschenswert. Zudem werden nicht alle notwendigen Ausgaben unserer Arbeit (z.B. Versicherung unserer Veranstaltungen) durch die Zuwendung des Landes abgedeckt. Auch dafür werden diese Mittel im Sinne unserer Satzung verwendet. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Wie stellen Spenden- oder andere Belege dafür aus. Beitrag für die kulturelle Jugendarbeit im Sinne der Satzung der LAG ABK: Gefördert werden können nur Veranstaltungen der kulturellen Jugendarbeit, die den Richtlinien des Landesjugendplans entsprechen. Diese Richtlinien können bei der LAG angefordert werden.

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