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Werte und Schutzkonzept

Der Schutz der Kinder und Jugendlichen, die an unseren Projekten teilnehmen, hat für die Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Bildung Kultur NRW e.V. oberste Priorität. Wie wir diesen Schutz gewährleisten wollen, haben wir in unserem Schutzkonzept formuliert.

IM FOKUS: PRÄVENTION

Schutzkonzept

Seit 2021 entwickeln wir unser Schutzkonzept und setzen es um. So bieten wir beispielsweise Mitarbeiter*innen, Referent*innen und Multiplikator*innen regelmäßig Fortbildungen mit Expert*innen an und tauschen uns regelmäßig über die Projektverläufe, Herausforderungen und gute Gelingensbedingungen aus. Zu unserem Schutzkonzept gehört der Verhaltenskodex, der Referent*innen als Handlungsleitfaden dienen und ihnen eine transparente und grenzsensible Beziehungsgestaltung zu den Kindern und Jugendlichen ermöglichen soll. Das Schutzkonzept verstehen wir als immens wichtige, schriftlich fixierte Vereinbarung und als Rahmenbedingung für den Schutz junger Menschen vor Übergriffen und (sexualisierter) Gewalt. An diese Rahmenbedingung müssen sich all unsere Mitarbeiter*innen, Referent*innen und Kooperationspartner*innen halten. Wir danken Ihnen für Ihre Mitwirkung am Schutz der Kinder und Jugendlichen!

Terminkalender

Unsere Präventationsfortbildungen

Grenzen setzen, Sicherheit schaffen: Prävention sexualisierter Gewalt in der kulturellen Jugendarbeit

Datum: 11. Dezember 2024, 10:00 – 12:30 Uhr

Ort: Digital. Referent: Lukas Röwekamp

Die eigenen Grenzen und die des Gegenübers erkennen, kommunizieren und wahren zu können, ist ein wichtiger Bestandteil unserer Präventionsarbeit. Mehr Informationen finden Sie unter »Aktuelles«.

VIELFALT DER KULTUR

Anmeldeformular Präventionsfortbildungen

Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular für die PSG-Fortbildung. Wählen Sie aus den oben stehenden Terminen im Fortbildungskalender Ihren Wunschtermin aus und füllen Sie das Formular aus. Nennen Sie uns bitte einen Grund für Ihre Teilnahme und über welche ggf. andere Einrichtung Sie zu uns kommen.

Ihr Projekt bei der LAG ABK

Sie sind Referent*in der LAG ABK oder möchten es werden? Hier erfahren Sie die Modalitäten und Voraussetzungen für unsere Zusammenarbeit und die Durchführung unserer gemeinsamen Projekte.

Projektbedingungen
REFLEXIONEN AUS DEM FELD DER KULTURELLEN JUGENDARBEIT

Respekt und Vertrauen

In dieser Broschüre berichten wir von unseren Projekten unterschiedlichster Ausrichtungen und künstlerischer Sparten. Wir lassen Referent*innen und Wegbegleiter*innen zu Wort kommen, die offen von den Glücksmomenten und Herausforderungen ihrer Arbeit erzählen, von ihren individuellen Herangehensweisen und Perspektiven. Und wir fragen uns, was schon gut läuft – aber auch und besonders, wo wir Spielräume haben, um Kinder und Jugendliche noch besser zu fördern, zu unterstützen und zu schützen.

Jetzt Kontakt aufnehmen.

Wir beraten bei allen Fragen, Problemen, Sorgen oder Nöten. Hier erreichen Sie direkt unsere Geschäftsführung. Darüber hinaus stehen alle weiteren Mitarbeitenden als Ansprechpersonen zur Verfügung und können weitervermitteln.

Fortbildungsanmeldung

Fortbildungsanmeldung

Wir freuen uns über Ihr Interesse. Bitte geben Sie nachfolgend Ihre Daten an. Wir melden uns zeitnah zurück.

*“ zeigt erforderliche Felder an

Referent:innen unserer LAG sowie der anderen LAGen NRWs können sich für unsere Fortbildungen anmelden. Andere Referent:innen schreiben uns bitte zusätzlich zur Anmeldung eine Mail an info@lag-abk.de, in der sie angeben, warum sie an unserer Fortbildung teilnehmen möchten. Vielen Dank!
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
Ihr Projekt bei der LAG ABK

Projektwunschformular

Sie möchten gemeinsam mit uns ein Projekt realisieren? Bis zum 15. November des laufenden Jahres können Sie uns über dieses Formular Ihren Projektwunsch für das kommende Jahr einreichen.

Projektwunschformular

TT Punkt MM Punkt JJJJ
Zur Beachtung! Die LAG ABK hat in ihrer Satzung das Ziel formuliert „insbesondere die Kinder- und Jugendbildung in kulturellen Bereichen in Nordrhein-Westfalen zu fördern”. Um möglichst viele Kinder und Jugendliche daran teilhaben zu lassen, möchten wir über die uns zur Verfügung stehenden Landesmittel hinaus Projekte finanzieren.
Mehr anzeigen

In der Zusammenarbeit mit uns ist die Bereitschaft, für diese Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Sinne unseres Vereinszwecks einen finanziellen Beitrag zu leisten, wünschenswert. Zudem werden nicht alle notwendigen Ausgaben unserer Arbeit (z.B. Versicherung unserer Veranstaltungen) durch die Zuwendung des Landes abgedeckt. Auch dafür werden diese Mittel im Sinne unserer Satzung verwendet. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Wie stellen Spenden- oder andere Belege dafür aus. Beitrag für die kulturelle Jugendarbeit im Sinne der Satzung der LAG ABK: Gefördert werden können nur Veranstaltungen der kulturellen Jugendarbeit, die den Richtlinien des Landesjugendplans entsprechen. Diese Richtlinien können bei der LAG angefordert werden.

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