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Kultur ergreifen & gestalten!

Herzlich Willkommen auf der Website der Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Bildung Kultur NRW e.V. (LAG ABK), dem Verein für kulturelle Jugendarbeit und die Freiwilligendienste Kultur und Bildung in Nordrhein-Westfalen!

Mit uns kulturelle Bildung gestalten und erleben

Landesarbeitsgemeinschaft
Arbeit Bildung Kultur NRW e.V.

Unsere Website informiert Sie über unsere aktuellen Projekte, unsere Kooperationspartnerschaften und die Möglichkeit, als Referent*in der kulturellen Jugendarbeit gemeinsam mit uns Projekte für Kinder und Jugendliche zu verwirklichen sowie über die Freiwilligendienste Kultur und Bildung NRW.

Kulturelle Jugendarbeit

Unsere Projekte in ganz NRW für Kinder und Jugendliche in unterschiedlichen Benachteiligungslagen.

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FSJ Kultur

Als Träger für das FSJ Kultur in NRW vermitteln wir spannende Stellen im Bereich Theater, Rundfunk, Museen, und vielen weiteren…

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Die LAG ABK

Die Anfänge der Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Bildung Kultur NRW e.V. (kurz LAG ABK) – bis 2002 Landesarbeitsgemeinschaft Jugendarbeit an Berufskollegs NRW e.V. – reichen bis in das Jahr 1949 zurück. Schon damals wurde deutlich, dass zu einer umfassenden Bildung und Qualifikation von Schüler*innen an Berufskollegs nicht nur der normale Unterricht beitragen kann. Wichtig war und ist ein Angebot außerschulischer politischer und kultureller Bildung. Heute nehmen Kinder und Jugendliche aus allen Schulformen und Altersgruppen die kulturellen Angebote der LAG ABK wahr.

  • Qualität und Vertrauen
    Wir sind anerkannter Träger der freien Jugendhilfe.
  • kulturelle Jugendarbeit
    Wir verwirklichen seit 1951 gemeinsam mit unseren Kooperationspartner*innen und Künstler*innen aller Sparten Projekte für Kinder und Jugendliche im gesamten Bundesland Nordrhein-Westfalen.
  • Freiwilligendienste
    Wir organisieren seit 2007 in Kooperation mit der Landesvereinigung kulturelle Jugendarbeit NRW e.V. (LKJ) die Freiwilligendienste Kultur und Bildung in NRW mit über 300 Einsatzplätzen.
Im Fokus: Prävention

Schutzkonzept

Der Schutz der Kinder und Jugendlichen, die an unseren Projekten teilnehmen, hat für die Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Bildung Kultur NRW e.V. oberste Priorität. Wie wir diesen Schutz gewährleisten wollen, haben wir in unserem Schutzkonzept formuliert.

Im Fokus: Prävention

Zu unserem Schutzkonzept gehört der Verhaltenskodex, der unseren Referent*innen als Handlungsleitfaden dienen und ihnen eine transparente und grenzsensible Beziehungsgestaltung zu den Kindern und Jugendlichen ermöglichen soll. Das Schutzkonzept verstehen wir als immens wichtige, schriftlich fixierte Vereinbarung und als Rahmenbedingung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Übergriffen und (sexualisierter) Gewalt. An diese Rahmenbedingung müssen sich all unsere Mitarbeiter*innen, Kooperationspartner*innen und Referent*innen halten.

Zum Schutzkonzept
Publikation

Leseprobe:
Respekt und Vertrauen

Reflexionen aus dem Feld der kulturellen Jugendarbeit. Hier erhalten Sie einen Einblick in unsere Arbeitsweise. Die vollständige Broschüre können Sie als Print kostenlos bei uns bestellen.

zum Download

Jetzt Kontakt aufnehmen.

Sie haben Fragen zu unseren Projekten der kulturellen Jugendarbeit oder den Freiwilligendiensten Kultur und Bildung NRW, wünschen Beratung oder eine Information? Kontaktieren Sie uns gern.

Aktuelles

FAQ LAG ABK
Häufig gestellte Fragen zum Verein
Wer ist und was tut die LAG Arbeit Bildung Kultur?

Die Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Bildung Kultur NRW e.V. macht Jugendarbeit mit künstlerischen Methoden. Jedes Jahr setzt sie etwa 120 Projekte für Kinder und Jugendliche in unterschiedlichen Lebens- und Benachteiligungslagen um. Ihr Schwerpunkt liegt auf Jugendlichen im Übergang; dies sind Jugendliche, die von einer Lebensphase zur nächsten wechseln. Wir finden sie in Berufskollegs, im FSJ Kultur und an weiteren Orten, an denen sie sich auf ihr Arbeitsleben vorbereiten oder an denen sie auf andere Weise unterstützt werden, um ein selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft führen zu können.

Die LAG ABK ist außerdem Träger des FSJ Kultur Nordrhein-Westfalen mit über 300 Einsatzplätzen. Im „Wichtig zu wissen“ finden Sie alle wichtigen Informationen zum Programm:

FAQ Freiwilligendienste Kultur und Bildung

Wie kann ich mich für die Fortbildung zur Prävention (sexualisierter) Gewalt anmelden?
Fortbildungsanmeldung

Fortbildungsanmeldung

Wir freuen uns über Ihr Interesse. Bitte geben Sie nachfolgend Ihre Daten an. Wir melden uns zeitnah zurück.

*“ zeigt erforderliche Felder an

Referent:innen unserer LAG sowie der anderen LAGen NRWs können sich für unsere Fortbildungen anmelden. Andere Referent:innen schreiben uns bitte zusätzlich zur Anmeldung eine Mail an info@lag-abk.de, in der sie angeben, warum sie an unserer Fortbildung teilnehmen möchten. Vielen Dank!
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
Ihr Projekt bei der LAG ABK

Projektwunschformular

Sie möchten gemeinsam mit uns ein Projekt realisieren? Bis zum 15. November des laufenden Jahres können Sie uns über dieses Formular Ihren Projektwunsch für das kommende Jahr einreichen.

Projektwunschformular

TT Punkt MM Punkt JJJJ
Zur Beachtung! Die LAG ABK hat in ihrer Satzung das Ziel formuliert „insbesondere die Kinder- und Jugendbildung in kulturellen Bereichen in Nordrhein-Westfalen zu fördern”. Um möglichst viele Kinder und Jugendliche daran teilhaben zu lassen, möchten wir über die uns zur Verfügung stehenden Landesmittel hinaus Projekte finanzieren.
Mehr anzeigen

In der Zusammenarbeit mit uns ist die Bereitschaft, für diese Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Sinne unseres Vereinszwecks einen finanziellen Beitrag zu leisten, wünschenswert. Zudem werden nicht alle notwendigen Ausgaben unserer Arbeit (z.B. Versicherung unserer Veranstaltungen) durch die Zuwendung des Landes abgedeckt. Auch dafür werden diese Mittel im Sinne unserer Satzung verwendet. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Wie stellen Spenden- oder andere Belege dafür aus. Beitrag für die kulturelle Jugendarbeit im Sinne der Satzung der LAG ABK: Gefördert werden können nur Veranstaltungen der kulturellen Jugendarbeit, die den Richtlinien des Landesjugendplans entsprechen. Diese Richtlinien können bei der LAG angefordert werden.

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