Jugendfreiwilligendienste müssen gleichberechtigt berücksichtigt werden
Die mögliche Reaktivierung der Wehrpflicht und die damit verbundene Einführung eines neuen Zivildienstes stellen auch die Freiwilligendienste vor grundlegende Fragen. Das geplante Bundesgesellschaftsdienstegesetz soll das Verhältnis zwischen einem neuen Zivildienst und dem Bundesfreiwilligendienst regeln. Noch offen ist jedoch, wie die Jugendfreiwilligendienste wie FSJ, FÖJ und IJFD berücksichtigt werden.
Für uns ist klar: Ein neuer Zivildienst darf nicht in Konkurrenz zu bestehenden Freiwilligendienste nicht schwächen. Deshalb unterstützen wir die Forderung der verbandlichen Zentralstellen nach einem Freiwilligendienste-Stärkungsgesetz. Die BKJ hat das gemeinsame Forderungspapier als Zentralstelle der Freiwilligendienste Kultur und Bildung mitunterzeichnet.
Freiwilligendienst muss schnell als Zivildienst anerkannt werden
Gerade in Nordrhein Westfalen besteht aktuell besonderer Handlungsdruck: Durch die Umstellung auf G9 fehlt 2026 weitgehend ein Abiturjahrgang und damit eine wichtige Zielgruppe für die Freiwilligendienste. Eine schnelle und verbindliche Zusage, dass ein Freiwilligendienst bei einer späteren Heranziehung vollständig als Wehr- oder Zivildienst anerkannt wird, würde deshalb unmittelbar Planungssicherheit schaffen. Zugleich könnten wir jungen Menschen bereits jetzt mit einem konkreten Argument für ein FSJ begegnen: Wer sich freiwillig engagiert, muss dieses Engagement bei einer späteren Dienstpflicht nicht noch einmal leisten.
Keine finanzielle Konkurrenz zwischen den Diensten
Ein neuer Zivildienst darf finanziell nicht attraktiver ausgestattet sein als ein Freiwilligendienst. Andernfalls droht eine Konkurrenz um junge Menschen und eine Benachteiligung derjenigen, die nicht zum Zivildienst verpflichtet werden. Dazu gehören insbesondere junge Frauen, Menschen ohne deutschen Pass und Menschen mit Behinderung. Deshalb braucht es eine vergleichbare finanzielle Ausstattung und ein staatlich bezuschusstes, erhöhtes Taschengeld über alle Freiwilligendienste hinweg.
Verlässliche Finanzierung schafft Plätze
Wer mehr jungen Menschen einen Freiwilligendienst ermöglichen möchte, muss auch die dafür notwendigen Plätze finanzieren. Die Deckelung der Fördermittel muss aufgehoben werden, sodass abgeschlossene Freiwilligendienstvereinbarungen verlässlich gefördert werden können. Gleichzeitig braucht es eine stärkere Finanzierung der pädagogischen Begleitung. Auch Information und Beratung, Bewerbungs und Vermittlungsarbeit, Öffentlichkeitsarbeit sowie Ehemaligenarbeit müssen förderfähig sein.
Ein Freiwilligendienst darf keine Frage des Geldes sein
Junge Menschen müssen sich freiwillig engagieren können, unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten ihrer Familie. Neben einem höheren Taschengeld fordert das Papier deshalb ein steuer und sozialversicherungsfreies Stipendium. Auch Mobilität gehört dazu: Der Freiwilligenausweis soll als Deutschlandticket gelten und damit bundesweit kostenfreie Fahrten ermöglichen.
Engagement muss auch für den Bildungsweg zählen
Ein Freiwilligendienst ist ein Bildungs und Orientierungsjahr. Entsprechend muss er auf Ausbildungszeiten und Pflichtpraktika angerechnet und als praktischer Teil der Fachhochschulreife anerkannt werden können. Auch für Wartesemester fordert das Papier eine länderübergreifend einheitliche Regelung. Freiwillige mit eigener Haushaltsführung sollen zudem vom Rundfunkbeitrag befreit werden.
Engagement für unsere Gesellschaft verdient Anerkennung
Junge Menschen entscheiden sich freiwillig dafür, Zeit, Kraft und Verantwortung für unsere Gesellschaft zu übernehmen. Wer sich für einen Freiwilligendienst entscheidet, verdient Anerkennung, finanzielle Sicherheit und verlässliche Bedingungen. Deshalb braucht es jetzt neben den Regelungen für einen möglichen neuen Zivildienst ein Freiwilligendienste Stärkungsgesetz, das die Jugendfreiwilligendienste langfristig absichert und weiterentwickelt.
Das vollständige Forderungspapier finden Sie hier.