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Einsatzstelle werden

Diese Informationen sind für Einrichtungen im Bereich Kultur und Bildung interessant, die Einsatzstellen für einen Freiwilligendienst sein möchten, damit junge Erwachsene bei ihnen ein FSJ Kultur machen können.

Werden Sie Teil des FSJ Kultur in NRW

Für Kultur-, Jugend- oder Bildungseinrichtungen

Das FSJ ist ein Engagementjahr, in dem junge Menschen Erfahrungen sammeln, sich beruflich orientieren und persönlich weiterentwickeln können. Das FSJ steht allen interessierten Jugendlichen* nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht bis zum 26. Lebensjahr offen, unabhängig von Kategorien wie Geschlecht, Schulabschluss oder Herkunft.

Dokumente zum Anerkennungsverfahren

Antrag auf Anerkennung als Einsatzstelle

Einrichtungen, die sich dafür interessieren, als Einsatzstelle am FSJ Kultur teilzunehmen, können ihre Anerkennung als Einsatzstelle bei der Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Bildung Kultur NRW e.V. (LAG ABK) beantragen. Wir beraten Sie gern!

Zum Antrag

Engagement in Ihrer Institution

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen müssen Einsatzstellen erfüllen?
  • Die Einrichtung muss eine Kultur-, Jugend-, oder Bildungseinrichtung sein, die im Freiwilligendienst eine gemeinwohlorientierte Tätigkeit anbietet. …
Welche Voraussetzungen müssen Einsatzstellen erfüllen?
  • Die Einrichtung muss eine Kultur-, Jugend- oder Bildungseinrichtung sein, die im Freiwilligendienst eine gemeinwohlorientierte Tätigkeit anbietet.
  • In der Einrichtung gibt es eine Person, die Freiwillige pädagogisch und fachlich begleitet.
  • Die Freiwilligen werden in der Einrichtung nicht als Ersatz für hauptamtliche Mitarbeiter*innen eingesetzt. Sie übernehmen zusätzliche Aufgaben und unterstützen damit die Einrichtung.
  • Die Freiwilligen werden für die Teilnahme an Seminaren und an Bildungstagen von ihrer Tätigkeit in der Einsatzstelle freigestellt.
  • Die Einrichtung arbeitet mit anderen Einsatzstellen und den Trägern zusammen. Mit dieser Zusammenarbeit wird die Qualität für die Durchführung des Freiwilligendienstes gesichert und weiter verbessert.

Anerkennung

Wie wird eine Einrichtung als Einsatzstelle anerkannt?

Die Anerkennung übernimmt in unserem Trägerverbund immer der zuständige Träger.
Bei Freiwilligen* bis 27 Jahren befindet sich der Träger …

Wie wird eine Einrichtung als Einsatzstelle anerkannt?

Die Anerkennung übernimmt in unserem Trägerverbund immer der zuständige Träger.
Bei Freiwilligen* bis 27 Jahren befindet sich der Träger im selben Bundesland wie die Einrichtung.
Für alle Einrichtungen, die sich für Freiwillige* ab 27 Jahren entscheiden, gibt es zwei Träger, die bundesweit Einsatzstellen begleiten. Diese Träger unterscheiden sich nach ihrem inhaltlichen Schwerpunkt. Ein Träger betreut Einsatzstellen aus der Sparte Theater und einer aus der Sparte Musik. Dann gibt es noch regionale Träger für Plätze für Menschen ab 27 Jahren.
 Schauen Sie also einerseits, welcher Träger regional für Sie zuständig sein kann und prüfen für sich andererseits, ob ein Träger mit Bereichsschwerpunkt zu Ihnen passt. Danach können Sie also auswählen, welchen Träger Sie fragen, um als Einsatzstelle anerkannt zu werden.

Gute Gründe

Was haben Einsatzstellen davon, wenn sie einen Freiwilligendienst anbieten?

Es gibt für Sie und Ihre Einrichtung viele Gründe, einen Platz in einem Freiwilligendienst anzubieten.
Zum Beispiel:

  • Sie übernehmen mit dem Freiwilligendienst gesellschaftliche Verantwortung als Engagement- und Bildungsangebot für Menschen.
  • Wenn Sie sich für Engagement in Ihrer Einrichtung und die Begleitung von Freiwilligen öffnen, …
Was haben Einsatzstellen davon, wenn sie einen Freiwilligendienst anbieten?

Es gibt für Sie und Ihre Einrichtung viele Gründe, einen Platz in einem Freiwilligendienst anzubieten.
Zum Beispiel:

  • Sie übernehmen mit dem Freiwilligendienst gesellschaftliche Verantwortung als Engagement- und Bildungsangebot für Menschen.
  • Wenn Sie sich für Engagement in Ihrer Einrichtung und die Begleitung von Freiwilligen öffnen, ist es wahrscheinlicher, dass sich die Freiwilligen auch nach ihrer Zeit bei Ihnen engagieren.
  • Die Freiwilligen sind eine zusätzliche Unterstützung für die Mitarbeiter*innen.
  • Die Freiwilligen haben eine eigene Sicht auf Ihre Einrichtung und können dazu beitragen, Ihre Angebote weiterzuentwickeln.
  • Ihre Einrichtung kann mit der Teilnahme am Freiwilligendienst für sich werben. Sie zeigen, dass Sie offen für Neues sind.
  • Oft entstehen zwischen den Freiwilligen und der Einsatzstelle enge Beziehungen. Über die Freiwilligen kann Kontakt zu anderen Einsatzstellen entstehen. Diese Beziehungen und Netzwerke können Sie gut für Ihre Einrichtung nutzen.
  • Als Einsatzstelle werden Sie jederzeit vom Träger unterstützt.

Kosten

Welche Kosten entstehen der Einsatzstelle für einen Freiwilligenplatz?

Die Einsatzstelle bezahlt das monatliche Taschengeld und den Beitrag für die Sozialversicherung für die Freiwilligen…

Welche Kosten entstehen der Einsatzstelle für einen Freiwilligenplatz?

Die Einsatzstelle bezahlt das monatliche Taschengeld und den Beitrag für die Sozialversicherung für die Freiwilligen. Als Einsatzstelle müssen Sie Freiwillige bei der Berufsgenossenschaft anmelden, die für Sie zuständig ist. Außerdem müssen Sie für Freiwillige eine Haftpflichtversicherung abschließen oder dies über den kommunalen Schadensausgleich regeln.
Über den genauen Beitrag für Sie als Einrichtung informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Gesetzliche Grundlagen

Rahmenbedingungen

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) Kultur und Bildung in Nordrhein-Westfalen basiert auf dem Jugendfreiwilligendienstegesetz und umfasst eine zwölfmonatige Verpflichtung. Freiwillige übernehmen klar abgegrenzte Aufgaben, die nicht die von hauptamtlichen Mitarbeiter*innen ersetzen, und werden von den Einsatzstellen pädagogisch und fachlich begleitet. Die Einsatzstellen tragen finanziell zum FSJ bei, sind für die Anmeldung und Versicherung der Freiwilligen verantwortlich und unterstützen diese bei der Entwicklung ihrer Fähigkeiten. Abschließend erhalten die Freiwilligen ein Zertifikat und die Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Bildung Kultur NRW e.V. (LAG ABK) gewährleistet die Qualitätssicherung des Programms.

Zu den Rahmenbedinungen
Unterstützung und Begleitung

Mentor*in werden

Unsere Einsatzstellen bieten nicht nur ein Umfeld für praktisches Lernen, sondern auch für persönliche Entwicklung. Als Mentor*in für Freiwillige übernehmen Sie eine bedeutende Rolle in diesem Prozess. Sie unterstützen und begleiten junge Menschen während ihres Freiwilligen Sozialen Jahres und fördern ihre persönliche und berufliche Entwicklung. Mentor*in zu sein bedeutet, Ihre eigenen Erfahrungen und Kenntnisse weiterzugeben, wertvolle Einblicke zu bieten und gleichzeitig von den frischen Perspektiven der Freiwilligen zu profitieren. Gemeinsam zu wachsen bedeutet, eine Gemeinschaft zu schaffen, in der Lernen und Entwicklung Hand in Hand gehen. Dazu stellen wir Ihnen eine Reihe von Hilfen zur Verfügung.

Zusammenarbeit mit uns als Träger

Pädagogische Begleitung

Wir als Träger haben ein Team gut ausgebildeter Bildungsreferent*innen, die die Freiwilligen das ganze Jahr über betreuen. Neben der persönlichen und beruflichen Beratung der Freiwilligen ist es unsere Aufgabe, als Vermittlerin zwischen Freiwilligen und Mentor*innen zu fungieren. Bei Schwierigkeiten helfen wir, Lösungen zu finden und Krisen zu bewältigen. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass sowohl Mentor*innen als auch Freiwillige bestmöglich unterstützt werden und gemeinsam wachsen können. Zudem laden wir Sie regelmäßig zu digitalen und analogen Veranstaltungen ein, um Sie über Neuigkeiten zu informieren und uns miteinander zu vernetzen.

Anerkennungs-
verfahren

Einrichtungen, die sich dafür interessieren, als Einsatzstelle am FSJ Kultur teilzunehmen, können ihre Anerkennung als Einsatzstelle bei der Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Bildung Kultur NRW e.V. (LAG ABK) beantragen.

Hierfür benötigt die LAG ABK den Rückmeldebogen und den Antrag auf Anerkennung als Einsatzstelle mit den darin benannten Anlagen.

Wir bitten Sie, die Formulare ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben an unsere Postadresse zu senden.

LAG Arbeit Bildung Kultur NRW e.V.
Alte Bahnhofstraße 198–200
44892 Bochum
Telefax: 0234 286526

Verzeichnis

Wichtig zu wissen

Dies ist eine Sammlung von wichtigen Schlagwörtern für die Freiwilligendienste Kultur und Bildung,
 sowohl für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) als auch den Bundesfreiwilligendienst (BFD).
Das „Wichtig zu wissen!“ ist in einfacher Sprache geschrieben, damit möglichst alle Menschen es verstehen können.

Inhaltliche und fachliche Basis für das „Wichtig zu wissen!“ ist das Qualitätskonzept für FSJ Kultur, FSJ Politik und FSJ Schule der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) e.V. in der jeweils gültigen Fassung mit den zugehörigen

  • Qualitätsstandards für Träger,
  • Qualitätsstandards für Einsatzstellen,
  • Qualitätsstandards für Bildungstage/Seminare,
  • der Pädagogischen Rahmenkonzeption.
Erfahre mehr

Aktuelles

Wir beraten Sie gerne!

Sie haben Fragen rund um die Freiwilligendienste?
Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.

FAQ.
Hier gelangen Sie zur Stichwortsuche für das FSJ Kultur.
Auf der Website des Trägerverbundes gibt es eine Sammlung von wichtigen Schlagwörtern für die Freiwilligendienste Kultur und Bildung, sowohl für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) als auch den Bundesfreiwilligendienst (BFD).

Das „Wichtig zu wissen!“ ist in einfacher Sprache geschrieben, damit möglichst alle Menschen es verstehen können. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, melden Sie sich gern bei uns persönlich.
Mehr Informationen, finden sie hier: „Wichtig zu wissen!“

Fortbildungsanmeldung

Fortbildungsanmeldung

Wir freuen uns über Ihr Interesse. Bitte geben Sie nachfolgend Ihre Daten an. Wir melden uns zeitnah zurück.

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Ihr Projekt bei der LAG ABK

Projektwunschformular

Sie möchten gemeinsam mit uns ein Projekt realisieren? Bis zum 15. November des laufenden Jahres können Sie uns über dieses Formular Ihren Projektwunsch für das kommende Jahr einreichen.

Projektwunschformular

TT Punkt MM Punkt JJJJ
Zur Beachtung! Die LAG ABK hat in ihrer Satzung das Ziel formuliert „insbesondere die Kinder- und Jugendbildung in kulturellen Bereichen in Nordrhein-Westfalen zu fördern”. Um möglichst viele Kinder und Jugendliche daran teilhaben zu lassen, möchten wir über die uns zur Verfügung stehenden Landesmittel hinaus Projekte finanzieren.
Mehr anzeigen

In der Zusammenarbeit mit uns ist die Bereitschaft, für diese Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Sinne unseres Vereinszwecks einen finanziellen Beitrag zu leisten, wünschenswert. Zudem werden nicht alle notwendigen Ausgaben unserer Arbeit (z.B. Versicherung unserer Veranstaltungen) durch die Zuwendung des Landes abgedeckt. Auch dafür werden diese Mittel im Sinne unserer Satzung verwendet. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Wie stellen Spenden- oder andere Belege dafür aus. Beitrag für die kulturelle Jugendarbeit im Sinne der Satzung der LAG ABK: Gefördert werden können nur Veranstaltungen der kulturellen Jugendarbeit, die den Richtlinien des Landesjugendplans entsprechen. Diese Richtlinien können bei der LAG angefordert werden.

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