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Freiwilliges Soziales Jahr

Hier finden Sie alle Informationen rund um den Freiwilligendienst Kultur und Bildung in NRW. Sie erfahren hier, wie man sich für einen Freiwilligendienst bewirbt oder als Einsatzstelle anerkannt wird. Außerdem stehen alle nötigen Dokumente als Download für Sie bereit.

Gesellschaftliches Engagement und berufliche Orientierung

Willkommen beim Träger des FSJ Kultur in NRW

Entdecken Sie spannende Möglichkeiten, sich in Kultur- und Bildungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen zu engagieren. Der Freiwilligendienst bietet die Chance, praktische Erfahrungen zu sammeln und dabei einen wertvollen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten.

Du bist bereits Freiwillige*r?

Hier findest du Informationen, Termine und alle nötigen Unterlagen zum Download.

Bereich für aktuelle Freiwillige

Du willst Freiwillige*r werden?

Hier findest du alle wichtigen Informationen und die Bewerbungsunterlagen.

Mehr erfahren

Sie sind bereits Einsatzstelle?

Hier finden Sie Informationen, Leitfäden, Termine und Unterlagen zum Download.

Bereich für aktuelle Einsatzstellen

Sie wollen Einsatzstelle werden?

Hier finden Sie Informationen und erhalten Beratung.

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Dokumente für Freiwillige

Du bist schon dabei?

Hier findest du alle wichtigen Dokumente rund um deinen Freiwilligendienst, wie Formulare, Anleitungen und Nützliches.

Zum Downloadbereich

Schutzkonzept

Der Schutz von jungen Erwachsenen, die das FSJ Kultur absolvieren, hat für die Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Bildung Kultur NRW e.V. oberste Priorität. Wie wir diesen Schutz gewährleisten wollen, haben wir in unserem Schutzkonzept inklusive Verhaltenskodex formuliert.

Zum Schutzkonzept
Politische Freiwilligenvertretung

Sprechendenrat

Das Bundesfreiwilligendienstgesetz – BFDG – sieht vor, dass die Freiwilligen Sprecher*innen wählen, die ihre Interessen gegenüber den Einsatzstellen, Trägern, Zentralstellen und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vertreten, § 10 BFDG .  So gehören sie nach § 15 BFDG dem Beirat für den Bundesfreiwilligendienst an.

Mehr Infos hier

Aktuelles

Wir beraten Sie gerne!

Sie haben Fragen rund um die Freiwilligendienste?
Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.

FAQ
Hier gelangen Sie zur Stichwortsuche für das FSJ Kultur
Auf der Website des Trägerverbundes gibt es eine Sammlung von wichtigen SchlagWörtern für die Freiwilligendienste Kultur und Bildung, sowohl für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) als auch den Bundesfreiwilligendienst (BFD).

Das „Wichtig zu wissen!“ ist in einfacher Sprache geschrieben, damit möglichst alle Menschen es verstehen können. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, melden Sie sich gern bei uns persönlich.
Mehr Informationen finden Sie hier: „Wichtig zu wissen!“

Fortbildungsanmeldung

Fortbildungsanmeldung

Wir freuen uns über Ihr Interesse. Bitte geben Sie nachfolgend Ihre Daten an. Wir melden uns zeitnah zurück.

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Ihr Projekt bei der LAG ABK

Projektwunschformular

Sie möchten gemeinsam mit uns ein Projekt realisieren? Bis zum 15. November des laufenden Jahres können Sie uns über dieses Formular Ihren Projektwunsch für das kommende Jahr einreichen.

Projektwunschformular

TT Punkt MM Punkt JJJJ
Zur Beachtung! Die LAG ABK hat in ihrer Satzung das Ziel formuliert „insbesondere die Kinder- und Jugendbildung in kulturellen Bereichen in Nordrhein-Westfalen zu fördern”. Um möglichst viele Kinder und Jugendliche daran teilhaben zu lassen, möchten wir über die uns zur Verfügung stehenden Landesmittel hinaus Projekte finanzieren.
Mehr anzeigen

In der Zusammenarbeit mit uns ist die Bereitschaft, für diese Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Sinne unseres Vereinszwecks einen finanziellen Beitrag zu leisten, wünschenswert. Zudem werden nicht alle notwendigen Ausgaben unserer Arbeit (z.B. Versicherung unserer Veranstaltungen) durch die Zuwendung des Landes abgedeckt. Auch dafür werden diese Mittel im Sinne unserer Satzung verwendet. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Wie stellen Spenden- oder andere Belege dafür aus. Beitrag für die kulturelle Jugendarbeit im Sinne der Satzung der LAG ABK: Gefördert werden können nur Veranstaltungen der kulturellen Jugendarbeit, die den Richtlinien des Landesjugendplans entsprechen. Diese Richtlinien können bei der LAG angefordert werden.

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