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Aktuell keine offenen Stellen

Zurzeit haben wir keine freien Stellen im hauptamtlichen Bereich ausgeschrieben.

Aber: Wir freuen uns immer über engagierte Menschen, die mit uns arbeiten möchten!

  • Freischaffende Künstler*innen und Kulturschaffende, die Workshops oder Projekte im Bereich der kulturellen Jugendbildung anbieten möchten,
    können sich jederzeit initiativ bei uns als Workshopleitung bei auner@fsjkultur.nrw melden.

  • Projektideen im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans (KJFP) sind bei uns immer willkommen!
    Reicht eure Konzepte gern jederzeit bei uns ein – wir beraten euch gerne zu Fördermöglichkeiten und Kooperationsformen unter projekte@lag-abk.de.

  • Du möchtest dich im Bereich Kultur und Bildung engagieren? Dann bewirb dich auf eine freie Stelle im Freiwilligendienst Kultur & Bildung NRW!

Bei Interesse oder Fragen freuen wir uns auf deine Nachricht an info@lag-abk.de bzw info@fsjkultur.nrw.

Fortbildungsanmeldung

Fortbildungsanmeldung

Wir freuen uns über Ihr Interesse. Bitte geben Sie nachfolgend Ihre Daten an. Wir melden uns zeitnah zurück.

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Referent:innen unserer LAG sowie der anderen LAGen NRWs können sich für unsere Fortbildungen anmelden. Andere Referent:innen schreiben uns bitte zusätzlich zur Anmeldung eine Mail an info@lag-abk.de, in der sie angeben, warum sie an unserer Fortbildung teilnehmen möchten. Vielen Dank!
Ihr Projekt bei der LAG ABK

Projektwunschformular

Sie möchten gemeinsam mit uns ein Projekt realisieren? Bis zum 15. November des laufenden Jahres können Sie uns über dieses Formular Ihren Projektwunsch für das kommende Jahr einreichen.

Projektwunschformular

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Zur Beachtung! Die LAG ABK hat in ihrer Satzung das Ziel formuliert „insbesondere die Kinder- und Jugendbildung in kulturellen Bereichen in Nordrhein-Westfalen zu fördern”. Um möglichst viele Kinder und Jugendliche daran teilhaben zu lassen, möchten wir über die uns zur Verfügung stehenden Landesmittel hinaus Projekte finanzieren.
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In der Zusammenarbeit mit uns ist die Bereitschaft, für diese Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Sinne unseres Vereinszwecks einen finanziellen Beitrag zu leisten, wünschenswert. Zudem werden nicht alle notwendigen Ausgaben unserer Arbeit (z.B. Versicherung unserer Veranstaltungen) durch die Zuwendung des Landes abgedeckt. Auch dafür werden diese Mittel im Sinne unserer Satzung verwendet. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Wie stellen Spenden- oder andere Belege dafür aus. Beitrag für die kulturelle Jugendarbeit im Sinne der Satzung der LAG ABK: Gefördert werden können nur Veranstaltungen der kulturellen Jugendarbeit, die den Richtlinien des Landesjugendplans entsprechen. Diese Richtlinien können bei der LAG angefordert werden.

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