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Rückblick: Auftaktveranstaltung 24/25

Freiwilligendienste Kultur und Bildung NRW Jahrgang 24/25

Am vergangenen Donnerstag war es endlich soweit: Eure große Auftaktveranstaltung der Freiwilligendienste Kultur und Bildung in der Werk°Stadt Witten hat viele von uns zusammengebracht um den neuen Jahrgang zu starten.

Im Fokus standen an diesem Tag der Austausch über unsere Erwartungen, Motivationen und ersten Erfahrungen. Dabei wurde deutlich, wie bunt und vielfältig wir sind – jede*r mit einer eigenen Geschichte, eigenen Hoffnungen und Plänen für das Jahr und die Zukunft. Planlosigkeit ist und war hier absolut erlaubt! Wir haben nun ein Jahr Zeit um voneinander zu lernen, miteinander zu wachsen und viel Neues auszuprobieren.

Neben den ersten organisatorischen Infos zu Arbeitszeiten, eigenständigen Projekten, Bildungstagen und den Seminaren gab es auch viele Gelegenheiten, Fragen zu klären und sich untereinander zu vernetzen. Die Seminarassistenzen und Bildungsreferent*innen teilten ihre Erfahrungen und gaben uns spannende Einblicke in die nächsten Monate. Ihr habt die Menschen kennen gelernt, die mit euch in einer Seminargruppe sind und zum Abschluss haben wir den Tag mit einem großen Gruppenfoto und einer gemeinsamen Aktion beendet.

Es war ein starker Start in ein Jahr, das uns viele neue Erlebnisse und Chancen bringen wird – schön, dass ihr alle dabei seid! 

Und für diejenigen, die an dem Tag nicht dabei sein konnten – wir freuen uns sehr auf ein baldiges Kennenlernen.

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Zur Beachtung! Die LAG ABK hat in ihrer Satzung das Ziel formuliert „insbesondere die Kinder- und Jugendbildung in kulturellen Bereichen in Nordrhein-Westfalen zu fördern”. Um möglichst viele Kinder und Jugendliche daran teilhaben zu lassen, möchten wir über die uns zur Verfügung stehenden Landesmittel hinaus Projekte finanzieren.
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In der Zusammenarbeit mit uns ist die Bereitschaft, für diese Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Sinne unseres Vereinszwecks einen finanziellen Beitrag zu leisten, wünschenswert. Zudem werden nicht alle notwendigen Ausgaben unserer Arbeit (z.B. Versicherung unserer Veranstaltungen) durch die Zuwendung des Landes abgedeckt. Auch dafür werden diese Mittel im Sinne unserer Satzung verwendet. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Wie stellen Spenden- oder andere Belege dafür aus. Beitrag für die kulturelle Jugendarbeit im Sinne der Satzung der LAG ABK: Gefördert werden können nur Veranstaltungen der kulturellen Jugendarbeit, die den Richtlinien des Landesjugendplans entsprechen. Diese Richtlinien können bei der LAG angefordert werden.

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