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  • Literatur

Geschichtenwerkstatt „Respekt“

Ort: Essen

Zeitraum: April 2026

Kunstsparte: Literatur

 

In der Werkstatt „Respekt“ entdecken Kinder eigene Wege, sich dem Thema zu nähern, dazu Geschichten zu erfinden und sich kreativ auszudrücken. Sie lernen verschiedene Formen des Geschichtenerzählens und -schreibens kennen: Mit Erzählspielen, im Kreis, allein im Notizbuch oder mithilfe von Tierfiguren. Mit Erzählkarten entwickeln sie eigene Geschichten, unterstützt durch Bücher, Malvorlagen, eine Erzählkiste oder Phantasiereisen. In diesem geschützten Rahmen üben die Kinder zuzuhören, respektvoll miteinander umzugehen und eigene Gedanken klar zu formulieren.

Wer möchte, kann seine Geschichte beim KINDERSTARK Magazin einreichen und/ oder sie im Rahmen des bundesweiten Vorlesetags in der Buchhandlung Proust präsentieren; am Vortag findet ein gemeinsames Vorbereitungstreffen statt.

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Referent:innen unserer LAG sowie der anderen LAGen NRWs können sich für unsere Fortbildungen anmelden. Andere Referent:innen schreiben uns bitte zusätzlich zur Anmeldung eine Mail an info@lag-abk.de, in der sie angeben, warum sie an unserer Fortbildung teilnehmen möchten. Vielen Dank!
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Zur Beachtung! Die LAG ABK hat in ihrer Satzung das Ziel formuliert „insbesondere die Kinder- und Jugendbildung in kulturellen Bereichen in Nordrhein-Westfalen zu fördern”. Um möglichst viele Kinder und Jugendliche daran teilhaben zu lassen, möchten wir über die uns zur Verfügung stehenden Landesmittel hinaus Projekte finanzieren.
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In der Zusammenarbeit mit uns ist die Bereitschaft, für diese Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Sinne unseres Vereinszwecks einen finanziellen Beitrag zu leisten, wünschenswert. Zudem werden nicht alle notwendigen Ausgaben unserer Arbeit (z.B. Versicherung unserer Veranstaltungen) durch die Zuwendung des Landes abgedeckt. Auch dafür werden diese Mittel im Sinne unserer Satzung verwendet. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Wie stellen Spenden- oder andere Belege dafür aus. Beitrag für die kulturelle Jugendarbeit im Sinne der Satzung der LAG ABK: Gefördert werden können nur Veranstaltungen der kulturellen Jugendarbeit, die den Richtlinien des Landesjugendplans entsprechen. Diese Richtlinien können bei der LAG angefordert werden.

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