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  • Musik | Audio

Durch Musik zur Sprache – ein interkulturelles Kindermusikprojekt

Ort: Bornheim

Zeitraum: März – September 2026, 13:15 – 15:15 Uhr          

Kunstsparte: Musik

 

Das Projekt bietet 10- bis 17‑Jährigen, die erst seit kurzer Zeit in Deutschland leben, einmal pro Woche ein kostenloses, niedrigschwelliges Kreativangebot rund um Musik im Stadtteilbüro Bornheim. Die Teilnehmenden besuchen die „internationale Klasse“ eines nahegelegenen Gymnasiums und schätzen den geschützten Freiraum außerhalb des Schulalltags. Hier können sie entspannen, spielen, musizieren, oder einfach ihren Interessen folgen – auch ohne große Deutschkenntnisse. Beliebt sind gemeinsames Musikhören, Perkussion, Singen, Karaoke und das Ausprobieren von Gitarre oder Keyboard. In der lockeren Atmosphäre entstehen Gespräche über Erlebnisse aus der Schule und andere Themen, die die Teilnehmenden beschäftigen.

Im zweiten Halbjahr kann die Gruppe gemeinsam mit anderen Kindern und Jugendlichen bei einer Veranstaltung auftreten, die in Kooperation u.a. mit der Stadt organisiert wird.

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Zur Beachtung! Die LAG ABK hat in ihrer Satzung das Ziel formuliert „insbesondere die Kinder- und Jugendbildung in kulturellen Bereichen in Nordrhein-Westfalen zu fördern”. Um möglichst viele Kinder und Jugendliche daran teilhaben zu lassen, möchten wir über die uns zur Verfügung stehenden Landesmittel hinaus Projekte finanzieren.
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In der Zusammenarbeit mit uns ist die Bereitschaft, für diese Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Sinne unseres Vereinszwecks einen finanziellen Beitrag zu leisten, wünschenswert. Zudem werden nicht alle notwendigen Ausgaben unserer Arbeit (z.B. Versicherung unserer Veranstaltungen) durch die Zuwendung des Landes abgedeckt. Auch dafür werden diese Mittel im Sinne unserer Satzung verwendet. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Wie stellen Spenden- oder andere Belege dafür aus. Beitrag für die kulturelle Jugendarbeit im Sinne der Satzung der LAG ABK: Gefördert werden können nur Veranstaltungen der kulturellen Jugendarbeit, die den Richtlinien des Landesjugendplans entsprechen. Diese Richtlinien können bei der LAG angefordert werden.

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