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Auftaktveranstaltung der Freiwilligendienste 24/25

Auftaktveranstaltung der Freiwilligendienste 24/25

Liebe Freiwillige*,

es ist soweit – der neue Jahrgang 2024/2025 startet! Wir laden euch herzlich zu unserer großen Auftaktveranstaltung ein, bei der ihr eure Mitfreiwilligen, die Bildungsreferent*innen und die Seminarassistenzen kennenlernen werdet. Dies ist der perfekte Moment, um erste Kontakte zu knüpfen, einen Einblick in das bevorstehende Jahr zu bekommen und euch auf eine spannende Zeit voller neuer Erfahrungen einzustimmen.

Wann?
12. September 2024
12:00 – 16:00 Uhr

Wo?
Werkstadt Witten
Mannesmannstraße 6, 58455 Witten

Freut euch auf einen Nachmittag voller Begegnungen, spannender Informationen und gemeinsamer Aktivitäten.

Wir freuen uns auf euch und darauf, dieses besondere Jahr gemeinsam zu beginnen!

Herzliche Grüße,
Euer Team der LAG ABK NRW e.V.

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Wir freuen uns über Ihr Interesse. Bitte geben Sie nachfolgend Ihre Daten an. Wir melden uns zeitnah zurück.

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Sie möchten gemeinsam mit uns ein Projekt realisieren? Bis zum 15. November des laufenden Jahres können Sie uns über dieses Formular Ihren Projektwunsch für das kommende Jahr einreichen.

Projektwunschformular

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Zur Beachtung! Die LAG ABK hat in ihrer Satzung das Ziel formuliert „insbesondere die Kinder- und Jugendbildung in kulturellen Bereichen in Nordrhein-Westfalen zu fördern”. Um möglichst viele Kinder und Jugendliche daran teilhaben zu lassen, möchten wir über die uns zur Verfügung stehenden Landesmittel hinaus Projekte finanzieren.
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In der Zusammenarbeit mit uns ist die Bereitschaft, für diese Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Sinne unseres Vereinszwecks einen finanziellen Beitrag zu leisten, wünschenswert. Zudem werden nicht alle notwendigen Ausgaben unserer Arbeit (z.B. Versicherung unserer Veranstaltungen) durch die Zuwendung des Landes abgedeckt. Auch dafür werden diese Mittel im Sinne unserer Satzung verwendet. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Wie stellen Spenden- oder andere Belege dafür aus. Beitrag für die kulturelle Jugendarbeit im Sinne der Satzung der LAG ABK: Gefördert werden können nur Veranstaltungen der kulturellen Jugendarbeit, die den Richtlinien des Landesjugendplans entsprechen. Diese Richtlinien können bei der LAG angefordert werden.

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